• UNESCO Welterbestätten Deutschland
  • UNESCO Welterbestätten Deutschland
  • UNESCO Welterbestätten Deutschland
  • UNESCO Welterbestätten Deutschland
  • UNESCO Welterbestätten Deutschland
  • UNESCO Welterbestätten Deutschland
  • UNESCO Welterbestätten Deutschland
  • UNESCO Welterbestätten Deutschland
  • UNESCO Welterbestätten Deutschland
  • UNESCO Welterbestätten Deutschland

Weitere Informationen und Kontakt:
UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V.
Kornmarkt 6
06484 Quedlinburg
Tel.: +49 (0)3946/ 8112 53/54
Fax: +49 (0)3946/8112 56

UNESCO Welterbe in Deutschland: eine Erfolgsgeschichte

Der UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V. ist ein Zusammenschluss der deutschen Welterbestätten und der jeweiligen touristischen Organisationen. Wichtigstes Ziel ist die Förderung eines behutsamen und hochqualifizierten Tourismus im denkmalverträglichen Ausmaß.

Die Welterbestätten

Deutschland verfügt derzeit über insgesamt 33 Welterbestätten, die als einzigartige Zeugnisse der Natur- und Kulturgeschichte mit dem Emblem des UNESCO-Welterbes ausgezeichnet wurden.

Der Verein

1989 haben sich die deutschen UNESCO Welterbestätten zusammen getan, um gemeinsam mehr Tourismuswerbung zu betreiben. 2001 wurde der UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V. in Quedlinburg gegründet. Mitglieder sind die touristischen Organisationen der Städte, Regionen und Länder mit UNESCO Welterbestätten, viele der Träger der Welterbestätten, die Deutsche UNESCO-Kommission, die DZT sowie die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Weitere Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen unterstützen den Verein als Förderer.

Ziele des Vereins

Die Ziele des UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V. sind

  • Steigerung der Bekanntheit der deutschen UNESCO-Welterbestätten
  • Förderung eines behutsamen und hochqualifizierten Tourismus in die Welterbestätten im denkmalverträglichen Ausmaß
  • bessere Koordination von Denkmalschutz und Tourismus
  • dauerhafte Sicherstellung des Erhaltes der Welterbestätten durch Einnahmen, die über den Tourismus erwirtschaftet werden
  • Beratung von Welterbestätten in Fragen der touristischen Vermarktung

UNESCO Welterbekonvention

1972 wurde von der Generalkonferenz der UNESCO die „Internationale Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ verabschiedet. Sie legt den Schutz eines Kultur- oder Naturgutes, das einen „außergewöhnlichen universellen Wert" besitzt, in die Obhut der gesamten Menschheit. Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichtet sich jedes Land, die innerhalb seiner Landesgrenzen gelegenen Denkmäler zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten. Als Gegenleistung bekommen die Mitgliedsstaaten der UNESCO Fachberatung zur Erhaltung ihrer Denkmäler, die Entwicklungsländer auch finanzielle Hilfen. Es ist das Ziel der Konvention, die Zusammenarbeit zwischen allen Menschen und Völkern und den Schutz des Natur- und Kulturerbes zu fördern und zu intensivieren.