Visum zum Zwecke der medizinischen Behandlung in Deutschland
Zusätzlich zu den üblichen Dokumenten benötigen Sie zur Erteilung eines Visums zum Zwecke einer medizinischen Behandlung im Regelfall folgende Unterlagen:
- Bestätigung des Hausarztes, dass die notwendige Behandlung im eigenen Land nicht möglich ist.
- Einladung der deutschen medizinischen Einrichtung, die einen Diagnostik- und Therapie-Vorschlag sowie einen Kostenvoranschlag für die geplante Behandlung und ein Terminangebot erstellt hat.
- Nachweis über die Finanzierung der Behandlungskosten.
- EU-Bürger: Explizite Zustimmung der heimatlichen Krankenversicherung mit einem S2 (früher E112) – Schein.
Bei Nicht-EU-Bürgern kann die Finanzierung der medizinischen Behandlung in Deutschland aus eigenen Mitteln, über anerkannte internationale Krankenversicherungen oder über staatliche Fonds des Heimatlandes erfolgen. Die Entscheidung, ob eine Finanzierungsform anerkannt wird, liegt bei der medizinischen Einrichtung.
Weitere Informationen zu Visafragen unter www.auswaertiges-amt.de.
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