Rund 10 Prozent aller Kliniken besitzen neben dem nationalen Versorgungsauftrag auch eine explizite internationale Ausrichtung und haben entsprechende zusätzliche Services für ausländische Patienten eingerichtet.
Um diesen hohen Qualitätsstandard nachhaltig zu sichern, befassen sich zahlreiche medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften mit der Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung. Krankenhäuser ebenso wie Arztpraxen sind per Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Einführung eines (internen) Qualitätsmanagements verpflichtet. Ärztinnen und Ärzte sind zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet und müssen sie auch nachweisen.