Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT) ist bemüht, ihre Internetseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage dafür sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.germany.travel/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 vereinbar.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wurde im Auftrag der „Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik“ vom „Test and Integration Center/Deutsche Telekom MMS GmbH“ am 07.08.2023 durchgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

1.1 Wahrnehmbarkeit

Auf einigen Seiten besitzen nicht alle Bilder und Schaltflächen Alternativtexte – WCAG-Richtlinie 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte) ist damit nicht erfüllt. Damit können teilweise auch Erfolgskriterien der WCAG-Richtlinie 1.2 (Zeitbasierte Medien) und 2.4 (Navigierbarkeit) nicht erfüllt sein. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

2.4 Navigierbarkeit

Auf einigen Seiten sind Linktexte und title-Attribute gleich und werden derzeit von assistiven Technologien (zum Beispiel Screenreader) doppelt wiedergegeben. Damit ist die WCAG-Richtlinie 2.4.4 (Linkzweck ist verständlich) nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

Zudem ist der Zweck einiger Schaltflächen noch nicht aussagekräftig genug beschriftet und deshalb ist die WCAG-Richtlinie 2.4.6 (Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck) nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

b) Unverhältnismäßige Belastung

1.2 Zeitbasierte Medien

Derzeit auf der Webseite angebotene Videos besitzen keine Alternativen (Transkript, Audiodeskriptionen). Damit sind die WCAG-Erfolgskriterien 1.2.3 (Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen) und 1.2.5 (Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen) nicht erfüllt. Nach Erhebung der Kosten für eine nachträgliche Erstellung von Alternativen für bereits vorhandene Videos sind wir der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Für zukünftige Video-Inhalte ist eine Erstellung von Alternativen vorgesehen und an der Umsetzung wird bereits gearbeitet.

4.1 Kompatibilität

Einige auf der Webseite verwendeten, interaktiven Deutschlandkarten sind leider nicht mit assistiven Technologien (zum Beispiel Screenreader) nutzbar. Damit ist WCAG-Richtlinie 4.1.2 (Name, Rolle und Wert identifizierbar) nicht erfüllt. Nach Erhebung der Kosten für eine nachträgliche Adaptierung der Programmierung sind wir der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Für zukünftige interaktive Elemente wird eine barrierefreie Nutzung von Beginn an eingeplant und umgesetzt.

c) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Einige, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG- Richtlinie 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.02.2024 auf Grundlage der vorgenommenen Bewertungen durch eine vereinfachte Prüfung (gem. BITV 2.0) erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 06.02.2024 überprüft.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://www.germany.travel/ aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne per Post, Mail oder telefonisch bei uns melden.

Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT)
Team Online-Marketing & Digital Systems
Beethovenstraße 69
60325 Frankfurt/Main
E-Mail:
Telefon: +49 (0)69 974640

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: