Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA)
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act, EMFA) ist eine EU-Verordnung zur Stärkung und Sicherung der Medienfreiheit, Medienvielfalt und Unabhängigkeit der Medien in Europa. Es gilt seit dem 8. August 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten.
Transparenz bei staatlicher Werbung
Nach Artikel 25 der Verordnung (EU) 2024/1083 sind Behörden und öffentliche Stellen verpflichtet, Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel für staatliche Werbung herzustellen.
Gemäß Artikel 25 Absatz 1 EMFA müssen die Kriterien und Verfahren, die der Vergabe staatlicher Werbung zugrunde liegen, vorab öffentlich bekannt gemacht werden. Darüber hinaus sind Behörden und öffentliche Stellen nach Artikel 25 Absatz 2 EMFA verpflichtet, jährlich Informationen über ihre öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung im zurückliegenden Berichtszeitraum zu veröffentlichen.
Was fällt unter „staatliche Werbung“?
Laut gesetzlicher Definition umfasst staatliche Werbung „die Platzierung, Herausstellung, Veröffentlichung oder Verbreitung einer Werbebotschaft oder von Eigenwerbung oder einer öffentlichen Mitteilung oder Informationskampagne in einem Mediendienst oder auf einer Online-Plattform, in der Regel gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistungen, durch oder für eine Behörde oder öffentliche Stelle“.
Auch Liefer- und Dienstleistungsaufträge an Mediendienstanbieter oder Anbieter von Online-Plattformen unterliegen den gesetzlichen Regelungen.
Welche Kriterien und Verfahren liegen der Auftragsvergabe zugrunde?
Beauftragungen der Deutschen Zentrale für Tourismus e.V. im Sinne von Artikel 25 Absatz 1 EMFA erfolgen gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), der Ergänzenden Geschäftsordnung (ErgGO), den Anforderungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den Verwaltungsvorschriften zur BHO (VV-BHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Maßgebend sind insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die weiteren nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien. Dazu zählen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Öffentliche Ausgaben für staatliche Werbung
In Umsetzung der Transparenzpflicht nach Artikel 25 Absatz 2 EMFA veröffentlicht die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. jährlich eine tabellarische Übersicht über ihre öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung.
Die Übersicht umfasst die öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung im Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.12.2025.
Summe Ausgaben für Mediendienste 2025 (PDF, 0,06 MB)
Die Übersicht umfasst die öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 27.08.2026.